Was sind Assistenzhunde?

Was alle Hunde gemeinsam haben, sind ihre Fähigkeiten als Vermittler. Ein behinderter Mensch mit Hund wird nicht mehr in erster Linie als behindert, sondern als Halter eines besonders tollen Hundes wahrgenommen. Dadurch werden sie nicht nur öfter sondern auch ungehemmter angesprochen. Tiere nehmen uns an wie wir sind, ihnen ist es egal wie wir aussehen oder mit welchen Hilfsmitteln wir uns fortbewegen. Sie motivieren, ja zwingen uns sogar nach draußen zu gehen. Es tut gut, gebraucht zu werden. Darüber hinaus können Assistenzhunde mit vielen kleinen Hilfsleistungen das Leben ihrer Besitzer enorm erleichtern. Er gibt Sicherheit.

Auszug aus den

Richtlinien des

Bundesministeriums:

Ein Assistenzhund ist ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung – vor allem im Hinblick auf Sozial- und Umweltverhalten, Gehorsamkeit und spezifische Hilfeleistungen – besonders zur Unterstützung eines Menschen mit Behinderung eignet. Assistenzhunde sollen zum Zwecke der Erweiterung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen eingesetzt werden und dauernd bei der betroffenen Person leben. Darüber hinaus leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Kommunikation und zum Abbau von einstellungsmäßigen Barrieren. Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde nach Maßgabe des § 39a Abs. 4 bis 7 des Bundesbehindertengesetzes. Die gegenständlichen Richtlinien beinhalten die Voraussetzungen für den Einsatz von Assistenzhunden beiderlei Geschlechts.


Seit 1.1.2015 sind Assistenzhunde im Gesetz neu geregelt. Assistenzhunde werden in Österreich in 3 Sparten eingeteilt:

Zu den Signalhunden gehören neben Hunden für hörbehinderte Menschen auch "Anfallswarnhunde" für Epileptiker und Diabetiker. Außerdem Hunde für Menschen mit anderen neurologischen oder psychischen Erkrankungen wie Autismus, Posttraumatischer Belastungsstörung oder Demenz

 

In den Richtlinien sind bei Fremdausbildung (sprich Hund lebt beim Trainer) 2 Prüfungen vorgesehen:

 

- Die Qualitätsprüfung, die der Trainer mit dem Hund nach Abschluss der Ausbildung am Messerli Institut in Wien absolviert. Der Hund ist dann mindestens 1,5 Jahre alt.

- Und die Teamprüfung, bei der das Zusammenspiel zwischen behindertem Hundeführer und Hund überprüft wird. Nach bestandener Teamprüfung wird der Assistenzhund im Behindertenpass eingetragen.

  

Rechtsanspruch auf Sonderrechte wie... 

  • Zutritt zu öffentlichen Gebäuden,
  • Zutritt zu den meisten Krankenhausbereichen
  • kostenloser Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • und Befreiung von der Maulkorb- oder Leinenpflicht

...haben nur Assistenzhunde die im Behindertenpass eingetragen sind. Weiters dürfen Assistenzhunde zu Veranstaltungen und in Geschäfte, wo normalerweise Hunde nicht erlaubt sind. Allerdings ist in diesem Bereich noch einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten. Nicht immer ist der Zutritt reibungslos möglich.

 

Bei Selbstausbildung (Hund lebt beim behinderten Besitzer) entfällt der gesonderte Termin für die Qualitätsprüfung.

 

Für die Anerkennung als Assistenzhund ist der Besitz eines Behindertenpasses, der ab 50% Behinderungsgrad beantragt werden kann, notwendig. In diesen wird nach erfolgreicher Teamprüfung der Assistenzhund eingetragen.